Menschen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit Beratungshilfe (außergerichtlich) sowie Prozesskostenhilfe (im gerichtlichen Verfahren) zu beantragen. Fragen Sie einfach bei dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, unter Vorlage von Nachweisen zu Ihren Einkünften (z.B. Lohnabrechnung) sowie Unterlagen zu der Rechsangelegenheit, nach einem Beratungshilfeschein. Damit können Sie sodann jeden beliebigen Rechtsanwalt aufsuchen. Gerne können Sie auch einen Termin mit mir vereinbaren und die unten genannten Formulare ausgefüllt zum Gespräch mitbringen.
Vollmacht: Download
Formular Beratungshilfe: Download
Formular Prozesskostenhilfe: Download
Weitere nützliche Formulare finden Sie: Hier